Als Christen Farbe bekennen beim VfB!

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

Der Fanclub führt den Namen „Königskinder“, hat seinen Sitz in Weinstadt-Beutelsbach und wurde am
9. September 2009 gegründet.

 § 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3 Zweck des Fanclubs

Sinn und Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim - und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Fanclub ist politisch neutral und hat keine links- oder rechtsextremistischen Inhalte. Ziel der Fanclubarbeit ist es, die Begeisterung für den christlichen Glauben und für den VfB zu verbinden und gemeinsam zu leben. Dies schließt selbstverständlich den fairen Umgang mit Fans und Spielern anderer Vereine mit ein.

 § 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

a) Mitglied kann jede Person werden. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären. Dies wird mit der Anmeldung bestätigt.

c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

e) Der Ausschluss erfolgt

- bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Fanclubs.

- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

f) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

g) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub.

 § 5 Jahresbeitrag

Der Fanclub erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Dieser kann von der Mitgliederversammlung verändert werden. Derzeitige Höhe: 15 Euro für Erwachsene, 8 Euro für Jugendliche und Erwachsene ohne festes Einkommen. Familien bezahlen 25 Euro für alle Familienmitglieder.

 § 6 Vorstand

Die Geschäfte des Fanclubs führt der Vorstand. Programm und Aktivitäten organisiert der Vorstand im Sinne des Fanclubs.

Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart. Der Fanclub wird von den 3 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.

Der Kassenwart verwaltet die Fanclubkasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.

 § 7 Wahlen

Der Vorstand wird zusammen mit dem Kassenwart von der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nötig.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

 § 8 Abwahl des Vorstandes

Plädiert eine einfache Mehrheit der Mitglieder schriftlich für Neuwahlen, so muss der Vorstand diese innerhalb von acht Wochen durchführen.


§ 9 Satzungsänderung

Die Satzung kann auf Wunsch einzelner Mitglieder geändert werden. Diese Änderung tritt in Kraft, wenn sie auf der folgenden Mitgliederversammlung von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder genehmigt wird.


§ 10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich über die Tagesordnung zu informieren. Auf der Mitgliederversammlung gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitlglieder anwesend sind.


§ 11 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Fanclubs stimmen, und mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sein müssen. Das Kassenvermögen wird dann unter allen Mitgliedern abhänging von der Dauer ihrer Mitgliedschaft aufgeteilt.


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